Ein guter Einstieg!
Über ein Praktikum in eine Arztpraxis oder ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) erfährst Du am Besten etwas über den Beruf der Medizinischen Fachangestellten. Vor allen Dingen darüber, wie es dort aussieht und alles abläuft. Was Deine zukünftigen Aufgaben sein könnten. Wie Du Dich zu verhalten hast und welche Pflichten auf Dich zu kommen. Weitere Infos stehen im Merkblatt Schülerpraktikum.
Gesundheitsschutz - aktueller Impfausweis
erforderlich
In eine Arztpraxis kommen in der Regel Menschen, die erkrankt sind. Es besteht die Möglichkeit der Ansteckungsgefahr.
In der Vorbereitung auf Dein Praktikum wirst Du daher einiges über Unfallverhütungsvorschriften einschließlich Hygiene erfahren. Es empfiehlt sich, dass bei einem Schüler - Praktikanten, wie bei Dir,
Dein Impf- und Immun-Status gegen verschiedene Infektionskrankheiten überprüft wird. Dies dient zu Deinem eigenen Schutz, damit einerseits von Dir auf die Patienten keine Infektionskrankheiten
übertragen werden und andererseits Du durch sie nicht gefährdet wirst.
Gut ist auf jeden Fall, wenn Du einen aktuellen Impfausweis hast. Impfungen frischen Dein Hausarzt, Dein Kinder – oder Dein Frauenarzt auf.
Für Masern Schutz besteht seit 2020 eine Nachweispflicht.
Schweigepflicht
Sowohl der Arzt als auch alle MitarbeiterInnen in einer Arztpraxis oder in einem MVZ unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Dies gilt auch
für Dich als PraktikantIn.
Die Schweigepflicht erstreckt sich auf alle Bereiche, die im Zusammenhang mit der Ausübung der Tätigkeit bekannt werden. Gemäß § 9 Absatz 3 Berufsordnung wirst Du schriftlich auf Deine Verschwiegenheit hingewiesen. Ein direkter Kontakt zu den Patienten ist daher nur mit ausdrücklicher persönlicher Erlaubnis des Patienten möglich.
Mehr dazu: siehe oben Schülerpraktikum.
Wenn Du später nach Deinen Erfahrungen im Praktikum gefragt wirst, sind Deine Antwortmöglichkeiten begrenzt. So kannst Du z. B. darüber berichten in welcher Facharztrichtung Du das Praktikum gemacht
hast oder welche besonderen Geräte und Apparate eingesetzt wurden, auch zu wie vielen Kolleginnen Du Kontakt hattest.
Niemals aber ist es Dir gestattet, eine Bemerkung darüber zu machen, wen Du z. B. in der Praxis gesehen hast und warum derjenige da war, falls Du es hörtest. Das ist ein absolutes Tabu.
Muster Schweigepflicht - Erklärung
Dauer des Praktikums
Wie lange so eine Praktikum dauern kann, ob für einen Schnuppertag oder für einige Tage oder eine Woche, dies hängt vom Praxisinhaber ab und ein wenig auch von Deinem Auftreten und Deinem
Geschick.
Angebote für Praktika
finden sich hier und auf den jeweiligen Seiten der Ärztekammern
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