Anerkennung |
staatlich anerkannter Ausbildungsberuf |
Dauer |
3 Jahre |
Art der Ausbildung |
duale Berufsausbildung |
Schulbildung |
bevorzugt Realabschluss oder sehr guter Hauptschulabschluss |
Ausbildungsziel |
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten, um als kompetente/r MitarbeiterIn den niedergelassen Arzt bei der Behandlung von Patienten und Patientiennen gut, zuverlässig und schnell zu unterstützen |
Ausbildungsnachweis |
Pflicht: Berichtsheft führen |
Prüfungen |
Zwischenprüfung nach 18 Monaten praktische und schriftliche Abschlussprüfung |
Abschluss |
Prüfungszeugnis der jeweiligen Ärztekammer zum /r Medizinische/r Fachangestellte/r |
Ausbildungsvergütung ab 01. Januar 2021 monatlich
1. Jahr € 880, 2. Jahr € 935, 3. Jahr € 995
siehe auch Aktuelles
Pressemitteilung vom 09. September 2020
Duale Ausbildung: Was junge Menschen so wollen (Auszug)
Berufsorientierung: Praktika werden eher zur Berufswahl genutzt, weniger zum Kennenlernen des Betriebes
86 Prozent der befragten Schüler und Azubis haben bereits ein Schulpraktikum gemacht oder haben dies noch vor. Rund 73 Prozent wählen das Praktikum danach aus, ob sie den Beruf kennenlernen können, für den sie sich interessieren. Nur für 30 Prozent war das Kennenlernen des Betriebes bei der Wahl des Praktikumsplatzes wichtig.
Andere Praktikumsarten wie freiwillige Ferienpraktika werden von den Ausbildungsbetrieben zwar angeboten (62 %), von den jungen Menschen aber wenig genutzt (28 %). Gründe dafür können sein, dass die Werbung für Praktika zu wenig von der Zielgruppe wahrgenommen wird und/oder die angebotenen Zeiträume nicht zu den Vorstellungen der Schülerinnen und Schüler passen. Quelle www.aubi-plus.de | www.best-place-to-learn.de
Für Praxischefs und ihre Mitarbeiterinnen ist vor allem spannend, wie die neue Gehaltstabelle aussieht. Und welche Anforderungen die MFA erfüllen müssen, um in eine höhere Tätigkeitsgruppe eingestuft zu werden.
Denn die große Maxime von VmF und der Arbeitgeberseite - also der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von MFA/Arzthelferinnen (AAA) - bei den Tarifverhandlungen war ja, dass sich künftig die Bereitschaft, sich fortzubilden und neue Tätigkeitsgebiete in der Praxis zu übernehmen, auch im Portemonnaie der MFA bemerkbar machen sollte.
Doch wie lauten nun die Anforderungen an MFA, die tatsächlich gehaltlich aufsteigen wollen? Für den Sprung in Tätigkeitsgruppe II, in der mehr auf selbstständiges Arbeiten gesetzt wird, werden Fortbildungsmaßnahmen von mindestens 40 Stunden und/oder entsprechende Berufserfahrung gefordert.
Als Beispiele für Fortbildungsmaßnahmen nennt der Tarifvertrag etwa Themen wie das Wundmanagement, Qualitätsmanagement oder auch DMP.
Für die Tätigkeitsgruppe III werden bereits 80 Fortbildungsstunden angesetzt. Aber auch hier können noch Berufserfahrung und außerdem die Mitarbeit bei der Ausbildung von Nachwuchs-MFA den Fachangestellten angerechnet werden.
Ab Tätigkeitsgruppe IV gelingt der Aufstieg dann nicht mehr ohne Fortbildung. Hier werden 120 Fortbildungsstunden gefordert. Und zudem hohe Anforderungen an die Fachkenntnisse der MFA gestellt.
Die Tätigkeitsgruppen V und VI sind MFA vorbehalten, die leitungsbezogene Aufgaben übernehmen.
Für Tätigkeitsgruppe V müssen die MFA 360 Fortbildungsstunden, für Tätigkeitsgruppe VI 600 Stunden und jeweils die entsprechende Berufserfahrung vorweisen können. Dafür können MFA in Tätigkeitsgruppe VI und ab dem 17. Berufsjahr 3.713,65,32 Euro laut neuem Tarifvertrag verdienen.
Bindend ist der neue Gehaltstarifvertrag übrigens nur für Ärzte, die der AAA angehören. Tarifbindung besteht aber auch, wenn der Arbeitsvertrag wie bei den Musterverträgen der Ärztekammern und des VmF einen entsprechenden Passus enthält.